Archiv für Januar, 2010
Familien-Spass im Kleinwalsertal
Das österreichische Kleinwalsertal ist ein ideales Ziel für Familien und bietet mit seinen zahlreichen Skigebieten Wintervergnügen ohne Ende. Und es ist sogar eine geographische Besonderheit. Mit dem Auto kommt man nur vom deutschen Oberstdorf aus dorthin, doch es gehört zum österreichischen Bundesland Vorarlberg.
Lange Tal-Abfahrten ermöglicht das Zwei-Länder-Skigebiet : Fellhorn/Kanzelwand.
Auf den 120 Pisten-Kilometern gibt es Hänge in allen Schwierigkeitsgraden. 47 Berbahnen- und Lifte bringen die Sportler bis auf 2224 m Höhe. Für Familien bietet sich das Parsenngebiet bei Riezlern mit seinen sanften Abfahrten an. Auch die Pisten am Ifen sind ideal für Einsteiger. Anspruchsvoller wird es schon am Walmendinger Horn. Das Kanzelwand-Gebiet ist besonders abwechslungsreich. Der Funpark am Fellhorn und der “Crystal Ground Snowpark” in Riezlern sind ein Erlebnis für Anfänger und Profis gleichermaßen. Unabhängig vom Ort der Unterkunft (z.B. Riezlern, Hirschegg, Mittelberg oder Baad), mit dem “Walserbus” kommen Urlauber zu allen Hängen. Für Inhaber der Gästekarte “Allgäu-Walser-Card” ist er sogar kostenlos.
50 Kilometer bestens markierte und gut geräumte Wanderwege hat das Kleinwalsertal für diejenigen zu bieten, die mal eine Auszeit vom Skisport brauchen. Besonders zu empfehlen ist der Winterwanderweg an der Bergstation der Hahnenköpflebahn. Skilangläufern stehen 45km Loipen zur Verfügung. Rodelspaß gibt es auf fünf Bahnen im Kleinwalsertal. Der Rodellift Egg zieht die Schlitten sogar samt Besatzung wieder nach oben.
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Winterurlaub im Gasteinertal
Ski-Vergnügen, Thermalbäder und Bergbauernromantik- das Gasteinertal im Salzburger Land bietet den idealen Mix für einen perfekten Winterurlaub.
In Dorfgastein, am Eingang des 35km langen Tals, dominieren rustikale Häuser und Höfe das Straßenbild. Im anliegenden Skigebiet gibt es kindergerechte Pisten. Als besonderes Abenteuer gilt die Lama-Trekkingtour. Für nur 8 Euro (Erwachsene, Kinder: 4 Euro) geht es mit kundigen Führern zur Riedl-Alm, wo ein uriges Büfett wartet. Im benachbarten Skizentrum Angertal bringen vier überdachte Zauberteppiche und ein Lift kleine Skianfänger zum Übungsgipfel- ein echtes Erlebnis für Kinder. Bei strahlendem Sonnenschein lohnt sich eine Wanderung auf Schneeschuhen.
An der breitesten und sonnigsten Stelle des Gasteinertals liegt Bad Hofgastein. Ski- und Snowboardfahrer können die Schlossalm hinuntersausen. Der 2250m hohe Stubnerkogel ist nur etwas für Schwindelfreie. Eine 140m lange Hängebrücke verbindet die Terrasse des Bergrestaurants mit dem Gratrundwanderweg . Hat man erstmal genug vom Wintersport, kann man in der Fußgängerzone von Bad Hofgastein bummeln gehen oder in der Alpen-Therme entspannen.
Bad Gastein ist aufgrund der frischen Bergluft und 17 heißen Quellen besonders bei Senioren beliebt. Das Wasser sprudelt in die Gasteiner Thermen und sogar in die Hotelpools. Gesund ist auch der Heilstollen in Böckstein. Die Luft ist mit natürlichen Radon angereichert und hilft gegen rheumatische Beschwerden.
Im Gasteinertal gibt es vier Rodelbahnen. Die in Bad Gastein ist die romantische. Ein nostalgischer Einer-Sessellift bringt Rodler hinauf zur Bellevuealm-Hütte, in der man vor der Abfahrt noch einen warmen Jagatee schlürft.
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Keine Geld-zurück-Garantie bei Schneemangel im Urlaubsgebiet
Laut den Urteilen des Amtsgericht München und des Landesgericht Frankfurt müssen Reiseveranstalter nicht Geld zurückzahlen, wenn die Pisten im Reisezeitraum schneefrei geblieben sind. Solang nicht mit der Schneesicherheit des Urlaubortes geworben wurde, gelten die grünen Abhänge als “allgemeines Lebensrisiko” und können nicht als Reisemängel bei Veranstalter eingeklagt werden. Dasselbe gilt, wenn die Pisten aufgrund zu starkem Schneeaufkommens nicht befahrbar sind. Nur in Ausnahmefällen können geplante Winterreisen ohne zusätzliche Kosten storniert werden. Dazu gehören Ereignisse “von höherer Gewalt”, z.B. Lawinengefahr der Stufe 5.
Anspruch auf Schadenersatz hat man außerdem, wenn bestimmte, im Katalog gepriesene Einrichtungen nicht da oder defekt sind. Das gilt z.B. wenn ein bestimmte Skischule nicht zu finden ist oder ein benannter Skilift nicht funktioniert. Auch wenn versprochene Ermäßigungen aus Ausleihe und Lift nicht existieren, kann beim Reiseveranstalter Beschwerde eingereicht werden. Generell gilt: der Rechtsschutz einer Pauschalreise ist besser als der einer Individualreise.